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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. 1. Allgemeines Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB Unser Vertragspartner stimmt a), dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene lnhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Für Verträge mit Konsumenten gilt folgendes: siehe Punkt 12.a) 2. Preise Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes angegeben, ab unseren Lieferwerken frei nach unserer Wahl. L1(Â/- Verladung ohne Verpackung. Bei Aufträgen, bei denen Vorarbeiten erforderlich sind, kann von uns eine entsprechende Anzahlung gefordert werden. Der Preiserstellung sind die am Tag der Anbotlegung geltenden Löhne und alle sonstigen Kosten zugrunde gelegt Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektiwertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc) verándern, sind wir berechtigt, die Pre¡se entsprechend anzupassen. 3. Ausführung Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende ÖNORM maßgebend. Geringe Maßdifferenzen berechtigen nicht zu Reklamationen Zusätzliche Leistungen, wie Dübellöcher, Fasen und Nuten etc. werden zusätzlich angerechnet. Marmor und Granit sind Natursteine, welche in Farbe und Struktur wechseln. Daher können die Muster der Auftragnehmerln nur den Typ des Materials zeigen, nicht aber alle Varianten wiedergeben. Eine bestimmte Art von Zeichnung, das Vorhandensein von Adern und Unregelmäßigkeiten bzw. ein Fehlen von solchen Eigenschaften wird nicht vereinbart. 4. Urheberrechte Der Auftraggeber ist für Verletzung der Rechte Dritter hinsichtlich Zeichnungen, Entwürfe und Pläne verantwortlich. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche seitens Dritter müssen vom Auftraggeber getragen werden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass unsere Entwürfe, Vorschläge und Zeichnungen unser geistiges Eigentum sind, an denen wir uns alle Rechte vorbehalten. 5. Termine Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die Ausführungen erforderlichen Unterlagen zu laufen. lm úbrigen sind unsere Terminangaben freibleibend Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Anderungen, den Liefertermin betreffend, können unsererseits vorgenommen werden Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fr¡stüberschreitung abschätzbar ist - spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin - bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird 6. Lieferung Der Versand und die Zustellung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde Bei Lf(Â/-Lieferungen wird die Zufahrtsmöglichkeit mit schwerem Ll(Â/ mit Hänger vorausgeseÞt, das Abladen ist im Preis nicht enthalten. Ebenso ist bei Lieferung mit der Bahn das Ausladen am Bestimmungsbahnhof nicht beinhaltet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden 7. Gewährleistung Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetztes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unvezüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unvezüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprûchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf lrrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln s¡nd ¡n d¡esen Fällen ausgeschlossen Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 2 Jahre, für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab Lieferung/Leistung. Unsere Gewährle¡stungspflicht setzt voraus, dass alle von uns bekannt gegebenen lnformationen über die Behandlung des Kaufgegenstandes genauestens beachtet werden und eine Verwendung des Kaufgegenstendes nur zum ausdrücklich ausbedungenen oder von uns eruarteten Zweck erfolgt. Ausgeschlossen ist unsere Haftpflicht nach Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet; ausgeschlossen ist auch gegen uns gerichteter Regressanspruch im Zusammenhang mit Haftpflichten unseres Abnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 8. Aufrechnung Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit einer ihm gegen die Auftragnehmerln zustehenden Forderung gegen eine Zahlungspflicht aus diesem Vertragsverhältnis ist unzulässig. 9. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig bei Erhalt der Rechnung. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei allen Eingriffen von Gläubigern, insbesondere Pfändungen, sofort schirftlich Mitteilung zu machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr solcher Gläubigereingriffe insbesondere die Kosten von Exszindierungsprozessen bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so trifft den Käufer die Pflicht zur Schadloshaltung Bei Zahlungsvezug sind wir berechtigt, Vezugszinsen in der Höhe der von österreichischen Großbanken fair offene Kredite verrechneten Zinsen und die bei der Hereinbringung unserer Forderung anlaufenden Kosten, auch vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwaltbüros, zu verlangen I 0. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung sowie die Zahlung ist der Standort des Lieferanten. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers ist Linz. 11. Schadenersatz Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. SchadenersaÞforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. 12. KonsumentenschuE Für Auftraggeber, für welche ein Vertragsabschluss auf Grund dieser Bedingungen nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören oder für solche, die überhaupt kein Unternehmen betreiben, gelten die obigen Bedingungen nur im Zusammenhang mit folgenden Ausnahmen: a) Punkt 1: Achtung! Die (umseitigen) Vertragsbedingungen werden - sofern wir beweisen können, dass der Vertragspartner diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat - mit Unterschrift des Vertragspartners Bestandteil dieses Vertrages b) Punkt 6: Bei Versand der Ware an den Konsumenten geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware erst auf den Konsumenten über, sobald sie bei diesem oder einem vom Beförderer unterschiedlichen Dritten abgel¡efert wird. c) Punkt 7: Für Verträge mit Konsumenten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. d) Die Aufrechnung durch Konsumenten mit Gegenforderungen ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Auftragnehmerln nach ihrer Wahl durch Lieferung einer mängelfreien Sache innerhalb engemessener Frist abgewehrt werden kann. e) Für alle gegen einen Verbraucher, der im lnland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. f) Be¡ Verträgen mit Konsumenten sind Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zut Bearbeitung übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen ausgehandelt.