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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- 1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten
unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB Unser
Vertragspartner stimmt a), dass im Falle der Verwendung
von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen
ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen
bleiben Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern
nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch
Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene lnhalte
als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen
vereinbart werden. Für Verträge mit Konsumenten gilt folgendes: siehe
Punkt 12.a)
2. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich, falls nichts anderes
angegeben, ab unseren Lieferwerken frei nach unserer Wahl. L1(Â/-
Verladung ohne Verpackung. Bei Aufträgen, bei denen Vorarbeiten
erforderlich sind, kann von uns eine entsprechende Anzahlung
gefordert werden. Der Preiserstellung sind die am Tag der Anbotlegung
geltenden Löhne und alle sonstigen Kosten zugrunde gelegt Sollten
sich die Lohnkosten auf Grund kollektiwertraglicher Regelungen in der
Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur
Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc) verándern, sind
wir berechtigt, die Pre¡se entsprechend anzupassen.
3. Ausführung
Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende ÖNORM
maßgebend. Geringe Maßdifferenzen berechtigen nicht zu
Reklamationen Zusätzliche Leistungen, wie Dübellöcher, Fasen und
Nuten etc. werden zusätzlich angerechnet. Marmor und Granit sind
Natursteine, welche in Farbe und Struktur wechseln. Daher können die
Muster der Auftragnehmerln nur den Typ des Materials zeigen, nicht
aber alle Varianten wiedergeben. Eine bestimmte Art von Zeichnung,
das Vorhandensein von Adern und Unregelmäßigkeiten bzw. ein
Fehlen von solchen Eigenschaften wird nicht vereinbart.
4. Urheberrechte
Der Auftraggeber ist für Verletzung der Rechte Dritter hinsichtlich
Zeichnungen, Entwürfe und Pläne verantwortlich. Diesbezügliche
Schadenersatzansprüche seitens Dritter müssen vom Auftraggeber
getragen werden. Gleichzeitig wird festgehalten, dass unsere Entwürfe,
Vorschläge und Zeichnungen unser geistiges Eigentum sind, an denen
wir uns alle Rechte vorbehalten.
5. Termine
Die Lieferfrist beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen
und kaufmännischen Lieferbelange und nach Erhalt aller für die
Ausführungen erforderlichen Unterlagen zu laufen. lm úbrigen sind
unsere Terminangaben freibleibend Sachlich gerechtfertigte und
geringfügige Anderungen, den Liefertermin betreffend, können
unsererseits vorgenommen werden Wir werden dann, wenn die
tatsächliche Fr¡stüberschreitung abschätzbar ist - spätestens jedoch
eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin - bekannt
geben, wann die Lieferung erfolgen wird
6. Lieferung
Der Versand und die Zustellung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr
des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde Bei
Lf(Â/-Lieferungen wird die Zufahrtsmöglichkeit mit schwerem Ll(Â/ mit
Hänger vorausgeseÞt, das Abladen ist im Preis nicht enthalten. Ebenso
ist bei Lieferung mit der Bahn das Ausladen am Bestimmungsbahnhof
nicht beinhaltet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet
und kann nicht zurückgenommen werden
7. Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetztes wegen das Recht
auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den
Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung,
Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat
stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits
vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu
untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unvezüglich,
spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unvezüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware
als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder
Schadenersatzansprûchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht
auf lrrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln s¡nd ¡n d¡esen Fällen
ausgeschlossen Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche
Sachen 2 Jahre, für unbewegliche Sachen 3 Jahre ab
Lieferung/Leistung. Unsere Gewährle¡stungspflicht setzt voraus, dass
alle von uns bekannt gegebenen lnformationen über die Behandlung
des Kaufgegenstandes genauestens beachtet werden und eine
Verwendung des Kaufgegenstendes nur zum ausdrücklich
ausbedungenen oder von uns eruarteten Zweck erfolgt.
Ausgeschlossen ist unsere Haftpflicht nach
Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht
ein Verbraucher erleidet; ausgeschlossen ist auch gegen uns
gerichteter Regressanspruch im Zusammenhang mit Haftpflichten
unseres Abnehmers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit einer ihm gegen die
Auftragnehmerln zustehenden Forderung gegen eine Zahlungspflicht
aus diesem Vertragsverhältnis ist unzulässig.
9. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug
Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig bei Erhalt
der Rechnung. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren
behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Solange unser
Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei allen Eingriffen von
Gläubigern, insbesondere Pfändungen, sofort schirftlich Mitteilung zu
machen und selbst auf seine Kosten alle zur Abwehr solcher Eingriffe
notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sind die Kosten der Abwehr
solcher Gläubigereingriffe insbesondere die Kosten von
Exszindierungsprozessen bei diesen Gläubigern nicht einbringlich, so
trifft den Käufer die Pflicht zur Schadloshaltung Bei Zahlungsvezug
sind wir berechtigt, Vezugszinsen in der Höhe der von österreichischen
Großbanken fair offene Kredite verrechneten Zinsen und die bei der
Hereinbringung unserer Forderung anlaufenden Kosten, auch
vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnkosten eines Anwaltbüros,
zu verlangen
I 0. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung sowie die Zahlung ist der Standort des
Lieferanten. Gerichtsstand für alle Klagen des Auftraggebers ist Linz.
11. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom
Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
SchadenersaÞforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der
Leistung oder Lieferung.
12. KonsumentenschuE
Für Auftraggeber, für welche ein Vertragsabschluss auf Grund dieser
Bedingungen nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören oder für
solche, die überhaupt kein Unternehmen betreiben, gelten die obigen
Bedingungen nur im Zusammenhang mit folgenden Ausnahmen:
a) Punkt 1: Achtung! Die (umseitigen) Vertragsbedingungen werden -
sofern wir beweisen können, dass der Vertragspartner diese
tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt hat - mit
Unterschrift des Vertragspartners Bestandteil dieses Vertrages
b) Punkt 6: Bei Versand der Ware an den Konsumenten geht die
Gefahr für Verlust und Beschädigung der Ware erst auf den
Konsumenten über, sobald sie bei diesem oder einem vom
Beförderer unterschiedlichen Dritten abgel¡efert wird.
c) Punkt 7: Für Verträge mit Konsumenten gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen.
d) Die Aufrechnung durch Konsumenten mit Gegenforderungen ist im
Falle der Zahlungsunfähigkeit der Auftragnehmerln nach ihrer Wahl
durch Lieferung einer mängelfreien Sache innerhalb engemessener
Frist abgewehrt werden kann.
e) Für alle gegen einen Verbraucher, der im lnland seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen
Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener
Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen
Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen
Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.
f) Be¡ Verträgen mit Konsumenten sind Schadenersatzansprüche in
Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden oder Schäden an zut Bearbeitung
übernommenen Sachen, es sei denn, Letzteres wurde im Einzelnen
ausgehandelt.